Ringtag
Der Ringtag ist die Versammlung der Ringburschenschaften und als solcher oberstes Organ des RKDB. Im Herbst eines jeden Jahres findet ein ordentlicher Ringtag statt. Ort und Zeit regelt der Ringrat. Jedes Mitglied des RKDB stellt für den Ringtag einen Vertreter der Aktivitas und einen Vertreter der Altherrenschaft. Die Delegierten der Ringmitglieder haben beratende und beschließende Stimme.
Der Ringtag ist zuständig für:
- die Änderung, Ergänzung und Auslegung der Ringsatzung sowie der Ringordnungen
- die Auflösung des RKDB
- den Beitritt des RKDB zu einem oder den Austritt aus einem Verband
- die Zustimmung zur Änderung der Satzung eines Verbandes, dem der RKDB angehört
- die Aufnahme und den Ausschluss von Ringmitgliedern
- Anträge der Burschenschaften
- die Genehmigung der Haushaltspläne sowie der jeweiligen Abrechnung
- die Entgegennahme der Tätigkeitsberichte sowie eines Mitgliederstandes der Aktivitates und Altherrenschaften für das voraufgegangene Jahr
- die Festsetzung der Beiträge der Ringmitglieder an den Verband
- die Beschlussfassung über jene Beratungspunkte, die der Ringrat aus seiner eigenen Zuständigkeit an den Ringtag verweist
- die Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Ringrates